Umstieg auf Winterreifen: Ab wann und wie vorgehen?
Nach dem Gesetz Nr. 361/2000 Sb. über den Straßenverkehr müssen Fahrer von Fahrzeugen der Kategorien M und N Winterreifen verwenden, wenn Schnee, Eis oder Frost auf der Straße liegt oder solche Bedingungen zu erwarten sind, und zwar im Zeitraum vom 1. November bis 30. März. Eine Ausnahme bilden Straßen, die mit dem Schild C15a „Winterausrüstung“ gekennzeichnet sind, wo Winterreifen unabhängig vom Datum vorgeschrieben sind. Experten empfehlen den Wechsel auf Winterreifen, wenn die täglichen Temperaturen unter 7 Grad Celsius sinken. Unter diesen Bedingungen nähert sich die Straßentemperatur, insbesondere auf Brücken, dem Gefrierpunkt und Winterreifen erfüllen ihre Funktion besser. Beim Reifenwechsel sollten Sie auf die Auswuchtung der Räder achten. Eine falsche Auswuchtung kann die Fahreigenschaften negativ beeinflussen und ungleichmäßigen Verschleiß nicht nur der Reifen, sondern auch des Fahrwerks verursachen.
Wann ist es Zeit für neue Winterreifen?
Sinkt die Profiltiefe der Winterreifen unter 4 mm (für Fahrzeuge bis 3.500 kg) oder unter 6 mm (für Fahrzeuge über 3.500 kg an den Antriebsrädern), verlieren die Reifen ihren Selbstreinigungseffekt, was den Bremsweg verlängert und einen Austausch erforderlich macht. Es wird nicht empfohlen, Reifen bis zum gesetzlichen Limit zu nutzen, da sie ihre Fahreigenschaften, insbesondere auf Schnee, verlieren können. Abgenutzte oder alte Reifen sind anfälliger für Defekte und stellen ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Reifen, die älter als sechs Jahre sind, sollten ersetzt werden, da sie ihre ursprünglichen Eigenschaften verlieren und gefährlich werden können.
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